Finanzverwaltung startet Steuererklärung per App: VLH warnt vor Grenzen

Neustadt a. d. W. (ots) –

Ab 1. Juli 2026 erweitert die Finanzverwaltung ihr ELSTER-Angebot und verspricht: Künftig kann über die MeinELSTER+-App mit nur einem Klick per Smartphone die Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) begrüßt digitale Vereinfachungen, betont aber, dass automatisierte Steuererklärungen nicht das leisten können, was mit individueller Unterstützung möglich ist.

Steuererklärung mit einem Klick: Nur vorliegende Daten werden genutzt

Die neue Funktion der Finanzverwaltung kann zunächst nur von ledigen, kinderlosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie von Bezieherinnen und Beziehern von Alterseinkünften genutzt werden. Die Registrierung ist ab 31. März 2026 in der MeinELSTER+-App möglich. Ab Juli sollen die Nutzerinnen und Nutzer dann eine digitale vorausgefüllte Steuererklärung für 2025 erhalten sowie eine Vorschau auf den Steuerbescheid. Dafür werden die steuerrelevanten Daten genutzt, die den Finanzämtern automatisiert vorliegen, das sind etwa Lohndaten, Rentenbezüge oder auch Sozialversicherungsbeiträge.

Ist der Empfänger beziehungsweise die Empfängerin mit der vorausgefüllten Steuererklärung einverstanden, kann er oder sie diese mit einem Klick an die zuständige Finanzbehörde absenden. Die Finanzverwaltung weist aber darauf hin, dass vor dem Versand auch noch Änderungen oder Anpassungen vorgenommen werden können. Zudem sollen die Funktionen und der Anwenderkreis der App nach und nach ausgebaut werden.

Komplexere Sachverhalte werden mit einem Klick nicht berücksichtigt

„Es ist grundsätzlich sinnvoll, vorhandene Daten stärker zu nutzen und Verfahren weiter zu digitalisieren“, erklärt Uwe Rauhöft, VLH-Vorstandsmitglied und Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Bei sehr einfachen Standardfällen könne das eine Erleichterung sein. Aber: Die Verantwortung für vollständige und korrekte Angaben bleibe bei den Bürgerinnen und Bürgern. Und die Finanzverwaltung berücksichtige ausschließlich die ihr vorliegenden Daten sowie gesetzliche Pauschalen.

„Individuelle Aufwendungen wie höhere Werbungskosten als die Pauschale, Krankheitskosten, Spenden oder außergewöhnliche Belastungen werden nicht automatisch erfasst“, betont VLH-Vorstandsvorsitzender Jörg Strötzel. Zudem könnten komplexere Sachverhalte in einem solch vereinfachten Verfahren nicht abgebildet werden. „Und wer individuelle Ausgaben nicht selbst ergänzt oder angibt, verschenkt unter Umständen bares Geld“, betont Strötzel.

Individuelle Beratung berücksichtigt persönliche Lebensumstände

Bereits 2025 gab es in Hessen und Bayern Pilotprojekte unter dem Motto „Die Steuer macht jetzt das Amt“. Wie diese knüpft das neue App-Angebot der Finanzverwaltung an die Idee der vorausgefüllten Steuererklärung an, die es schon länger gibt. Doch automatisierte Steuererklärungen sind nach Ansicht der VLH kein Ersatz für eine individuelle steuerliche Beratung. „Denn für eine gerechte Besteuerung ist es entscheidend, dass persönliche Lebensumstände und sämtliche absetzbaren Ausgaben berücksichtigt werden“ so Strötzel.

Eine persönliche Beratung sorgt dafür, dass Gestaltungsspielräume erkannt werden und am Ende das optimale Steuerergebnis steht. Stichwort Steuergerechtigkeit: „Die Steuererklärung mit einem Klick abzugeben, mag bequem sein. Entscheidend ist aber nicht die Geschwindigkeit, sondern ob Bürgerinnen und Bürger auch wirklich das erhalten, was ihnen zusteht“, unterstreicht Rauhöft. Das könne eine reine Ein-Klick-Lösung naturgemäß nicht leisten.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als 1,3 Millionen Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater. Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und vieles mehr im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:
Steffen Gall
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. WeinstraßeTel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49E-Mail: [email protected]
Web: www.vlh.de/presse
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Quelle: ots

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