Stefan Möller: Dysfunktionaler Rechtsschutz gegen Wahlteilnahmeverbote durch Wahlausschüsse

Berlin (ots) –

Die Eilanträge von Martin Sichert und Stephan Bothe gegen den Ausschluss von der Kommunalwahl in Niedersachsen sind abgelehnt worden. Eine rechtliche Überprüfung durch Gerichte wird damit erst Jahre nach der Wahl stattfinden. Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Stefan Möller nimmt hierzu wie folgt Stellung:

„Ein Bundesland, das durch politisch besetzte Wahlausschüsse Oppositionspolitiker an der Teilnahme der Wahl hindert und die Spuren durch die Anordnung der Löschung von Daten zu beseitigen versucht, hat ein schweres Rechtsstaatsdefizit. Umso gravierender ist es, dass effektiver Rechtsschutz gegen solche politischen Willkürentscheidungen nicht existiert. Angesichts dieser Erfahrungen, die man eher in autoritären Regimen erwartet, klingen die Phrasen von der Funktionsfähigkeit des demokratischen Rechtsstaats zunehmend hohl.“

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Quelle: ots

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