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Telepski Treuhand GmbH: So gelingt digitalen Unternehmen in der Schweiz die Transformation vom Einzelunternehmen zur GmbH

Von Redaktion
22. Dezember 2022
in Finanzen
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Telepski Treuhand GmbH: So gelingt digitalen Unternehmen in der Schweiz die Transformation vom Einzelunternehmen zur GmbH
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Bern (ots) –

Treuhänder Henrik Telepski ist Experte für Steuerberatung. Mit der Telepski Treuhand GmbH hat er es sich daher zur Aufgabe gemacht, Unternehmen beim Meistern der Herausforderungen des Steuerdschungels zu unterstützen. Dabei setzen er und seine Mitarbeiter auf digitale Kommunikationswege, um schnell und effizient auf Anliegen reagieren zu können.

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Als digitale Agentur, Coach oder Berater ist es nicht ungewöhnlich, dass das Unternehmen quasi über Nacht rapide wächst. Dadurch steigt jedoch nicht nur der Umsatz – das Wachstum zieht auch steuerliche Konsequenzen mit sich. Einzelunternehmer sollten daher dringend erwägen, ihr Unternehmen schnellstmöglich in eine GmbH umzuwandeln. „Anders als ein Einzelunternehmen ist eine GmbH eine vom Inhaber unabhängige juristische Person“, erklärt Henrik Telepski von der Telepski Treuhand GmbH. „Daher kann sie selbst Kapital besitzen, wodurch sich dem Geschäftsführer die Möglichkeit eröffnet, Steuervorteile zu nutzen.“ Als Treuhänder unterstützt Henrik Telepski Unternehmer beratend dabei, sich steuerlich bestmöglich aufzustellen. Gemeinsam mit seinem Team der Telepski Treuhand GmbH deckt er steuerliches Optimierungspotenzial in Digitalunternehmen auf und sorgt dafür, dass die Umwandlung in die richtige Rechtsform möglichst schnell und risikofrei vonstattengeht. Im Folgenden hat er verraten, wo die Vorteile einer GmbH liegen und worauf beim Wechsel der Rechtsform zu achten ist.

Warum sich die Umwandlung in eine GmbH lohnt

Gerade bei rapide wachsenden Unternehmen wird es steuerlich schnell unattraktiv, diese als Einzelunternehmen zu führen. „Ein Einzelunternehmer ist immer selbstständig erwerbstätig. Der Gewinn, den er erzielt, ist also gleichbedeutend mit seinem privaten Einkommen“, so Telepski. Somit muss sämtlicher Gewinn aus der Tätigkeit des Unternehmens als privates Einkommen versteuert werden. Mit zunehmendem Umsatz wird es also immer schwieriger, Kapital in das Unternehmenswachstum zu reinvestieren. Der Grund dafür ist die Steuerprogression. Henrik Telepski erläutert: „Für höhere Einkommen gilt in der Schweiz auch ein höherer Steuersatz. Verdient ein Einzelunternehmer mehr, muss er also einen höheren Anteil davon abführen.“ Zusammen mit den Sozialbeiträgen der AHV ergibt sich ein Spitzensatz von 50 Prozent – wer mit seinem Einzelunternehmen gut verdient, muss also schlimmstenfalls die Hälfte wieder abgeben.

Gerade in der Digitalbranche, in der sich Prozesse grossteils automatisieren lassen, ist es schnell möglich, als Einzelunternehmer diese Grenze zu erreichen. Da ein steigender Steuersatz das Wachstum immer weiter ausbremst, lohnt sich die Gründung einer GmbH mittelfristig für jeden, der nicht nur zum Selbstkostenpreis arbeitet, sondern mit seiner Tätigkeit Gewinn erwirtschaften will.

„Eine GmbH ist eine eigene juristische Person – und das hat Vorteile für den Eigentümer.“

Wandelt ein Unternehmer seine Einzelfirma in eine GmbH um, ergibt sich daraus eine klare Trennung zwischen dem Privatvermögen und dem Firmenvermögen. Konkret bedeutet dies einerseits, dass nur noch das Kapital des Unternehmens zur Haftung herangezogen werden kann – das Privatkapital ist also besser geschützt. Andererseits ist das Unternehmen dadurch eine separate rechtliche Entität mit eigenen Vermögenswerten. Selbst wenn er gleichzeitig Eigentümer ist, wird der Geschäftsführer somit als Angestellter seines Unternehmens behandelt. „Als Angestellter der GmbH erhält der Geschäftsführer entweder einen festen Lohn oder Dividenden, die auf der Höhe des Gewinns basieren. Diese Zahlungen vom Unternehmen machen also sein privates Einkommen aus“, informiert Henrik Telepski.

Dies ermöglicht es, das Privateinkommen steuerlich zu optimieren. Indem der Geschäftsführer freiwillig auf Geld verzichtet, das ihm zusteht, bleibt das Kapital für das Unternehmen nutzbar, während das eigene Einkommen mit einem geringeren Steuersatz besteuert wird. Darüber hinaus ergibt sich ein nicht unwesentlicher Image-Vorteil daraus, eine GmbH zu betreiben: Allein der Titel „Geschäftsführer“ lässt potenzielle Kunden aufhorchen – der Unternehmer wirkt dadurch seriöser, als wenn er als Freelancer oder Einzelunternehmer auftreten würde.

Vom Einzelunternehmen zur GmbH – was es zu beachten gilt

Doch auch die Gründung einer GmbH ist nicht frei von Hürden und Fallstricken. Je nach Verfahren sind verschiedene Schritte erforderlich, um ein Einzelunternehmen als GmbH weiterzuführen. So sollte eine Neugründung nur dann erfolgen, wenn das Einzelunternehmen nicht verschuldet ist. Ferner sind 20’000 Schweizer Franken Stammkapital als Sicherheit erforderlich, um die neu gegründete GmbH ins Handelsregister einzutragen. Möchte ein Unternehmer hingegen sein bestehendes Einzelunternehmen direkt in eine GmbH umwandeln, muss zuvor durch einen Revisor geprüft werden, welche Vermögenswerte und Schulden übernommen werden. Zudem müssen ein maximal sechs Monate alter Jahresabschluss, ein notariell beglaubigter Gründungsbericht und Sacheinlage- beziehungsweise Übernahmeverträge für alle Geld- und Sachwerte vorliegen.

Dies kann in der Übergangsphase Zeit und Nerven kosten. Dennoch warnt Henrik Telepski davor, es zu überstürzen. „Einige Unternehmer kommen auf die Idee, anstelle eines sauberen Übergangs ihr Einzelunternehmen kurzerhand aus dem Handelsregister zu löschen und eine GmbH einzutragen“, schildert er. „Dies ist jedoch, kurz gesagt, finanzieller Suizid.“ Schlimmstenfalls können die anfallenden Steuernachzahlungen einen Unternehmer in die Privatinsolvenz treiben.

Stattdessen rät der Experte dazu, Änderungen der Rechtsform immer über einen Treuhänder abzuwickeln: „Mit einem zuverlässigen Treuhänder an ihrer Seite können Unternehmer die Umwandlung nicht nur schneller vollziehen, sondern auch darauf zählen, dass sie es richtig angehen. Dies spart ihnen Zeit, Geld und Nerven.“

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Sie sind als Unternehmer in der Schweiz tätig, wollen Ihr Unternehmen steuerlich optimal absichern und wünschen sich einen qualifizierten Experten an Ihrer Seite, der Sie dabei unterstützt? Melden Sie sich jetzt bei Henrik Telepski (https://www.telepski-treuhand.ch/) und vereinbaren Sie einen Termin zur kostenlosen Erstberatung!

Pressekontakt:
Telepski Treuhand GmbH
Vertreten durch: Henrik Telepski

Startseite


kontakt@telepski-treuhand.ch

Tags: BildFinanzdienstleistungSteuernUnternehmenWirtschaftsrecht
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