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Luxus-Aktentasche von der Steuer absetzen? Steuerberaterin nennt 5 Tipps, wie man auch repräsentative Ausgaben absetzen kann, wenn man es richtig macht

Von Redaktion
29. Dezember 2022
in Finanzen
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Luxus-Aktentasche von der Steuer absetzen? Steuerberaterin nennt 5 Tipps, wie man auch repräsentative Ausgaben absetzen kann, wenn man es richtig macht
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Kaiserslautern (ots) –

Grundsätzlich ist jeder daran interessiert, möglichst viele Steuern zu sparen. Gerade für Unternehmer und Gutverdiener wird das regelmäßig zum Volkssport: Immer wieder möchten sie Luxusartikel von der Steuer absetzen. Allerdings sind sich die Bürger und das Finanzamt nicht immer darüber einig, welche Produkte hierfür wirklich infrage kommen.

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„Wer es richtig anstellt, kann sogar bestimmte Handtaschen von der Steuer absetzen – und damit eine Menge Geld sparen“, sagt Miriam Pioch. Als Steuerberaterin weiß sie genau, was das Finanzamt anerkennt – und wo es schwierig wird. In diesem Beitrag hat sie fünf Steuer-Tipps für Luxus-Ausgaben zusammengestellt und verrät, worauf man beim Absetzen achten sollte.

Einzelfallentscheidung nutzen

Wohl jeder Unternehmer ist bestrebt, Steuern zu sparen und möglichst viele Ausgaben beim Finanzamt geltend zu machen. Vielen ist dabei nicht bewusst, dass sich auch Luxusartikel und persönliche Gebrauchsgegenstände von der Steuer absetzen lassen – denn der Fiskus lehnt diese Ausgaben nicht von vornherein ab, sondern nimmt hier immer eine Einzelfallentscheidung vor.

Solange sich der Aufwand auf das eigene Einkommen auswirkt, muss das Finanzamt in der Regel eine Anschaffung auch als absetzbar anerkennen. Hier brauchen Unternehmer auch keine falschen Gewissensbisse zu haben: Der Gesetzgeber hat aus gutem Grund genau festgelegt, welche Ausgaben sich steuerlich absetzen lassen.

Als Betriebsausgabe deklarieren

Zunächst müssen Unternehmer die jeweilige Anschaffung als Betriebsausgabe ausweisen. Mit dieser Voraussetzung steht und fällt jede Entscheidung der Finanzbehörden. Ein gutes Beispiel ist dabei der Kauf einer Luxus-Aktentasche oder eines hochwertigen Laptop-Koffers: Dabei prüft der Fiskus genau, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Kaufmann diese spezielle Ausgabe gewählt hat, um betriebliche Vorteile für sein Unternehmen zu erzielen – es muss sich also um eine betrieblich veranlasste Anschaffung handeln.

In diesem Beispiel kann der Unternehmer nun geltend machen, dass er in der Aktentasche die Firmenunterlagen oder das Geschäfts-Notebook transportieren möchte. Diese Angabe ist völlig legitim und für das Finanzamt auch nachvollziehbar. Allerdings sollten Firmeneigner und Gesellschafter hier immer genau hinschauen und die Gesetzeslage am besten durch einen Steuerberater prüfen lassen. Die Finanzämter sind immer auf der Suche nach Unternehmern, die private Ausgaben über die Betriebe laufen lassen und so ihre Gewinnausschüttung verdecken wollen. Wer sich hier jedoch an Recht und Gesetz hält, hat auch beim Kauf von Luxusartikeln für die unternehmerische Tätigkeit nichts zu befürchten.

Repräsentative Funktion geltend machen

Zudem ist der Schlüssel zum erfolgreichen Absetzen von luxuriösen Gebrauchsgegenständen die repräsentative Wirkung. Hier erkennt der Gesetzgeber nämlich an, dass Unternehmer für ihren geschäftlichen Erfolg auch eine bestimmte Außendarstellung haben müssen. Diese Regelung können sich Geschäftsführer und Entscheidungsträger zunutze machen: Wer mit wertvollen Gegenständen zeigen kann, dass er unternehmerischen Erfolg hat, kann schließlich die richtigen Signale an seine Zielgruppe setzen.

Zudem können sich in vielen Branchen die Geschäftspartner so gegenseitig als erfolgreiches Gegenüber besser erkennen. Indem Unternehmer mit dem Kauf von Luxus-Gegenständen also auch äußerlich klar machen, in welcher Liga sie spielen, repräsentieren sie in Wirklichkeit das Unternehmen. Da sich die Repräsentation direkt auf das Einkommen und den Betrieb auswirkt, muss das Finanzamt die jeweilige Ausgabe auch als absetzungswürdig anerkennen.

Auf die Verhältnismäßigkeit achten

Des Weiteren sollten Unternehmer bei der Anschaffung von Aktenkoffern und Co. immer auf die Verhältnismäßigkeit achten. So wird es schwierig sein, als Gründer oder Inhaber eines kleinen Unternehmens mit wenig Gewinn eine Aktentasche für 1.000 Euro erfolgreich als Betriebsausgabe geltend zu machen. Ebenso sollte der geschäftliche Erfolg des Unternehmens im Verhältnis zur angegebenen Repräsentations-Wirkung stehen: Wer ein nicht so günstiges Geschäftsjahr hinter sich hat, dem wird das Finanzamt auch entsprechend seltener die erhoffte positive Darstellung nach außen abnehmen.

Auch wer als Solo-Selbstständiger mit keinen oder wenigen Ausgaben hochwertige Güter absetzen möchte, setzt sich allzu schnell dem Verdacht der Steuervermeidung aus. Umgekehrt wird von den Behörden die Verhältnismäßigkeit in der Regel anerkannt, wenn die Umsätze und Gewinne hoch sind und entsprechend hohe Steuern abgeführt werden – das passt für den Sachbearbeiter dann ins Bild eines erfolgreichen Unternehmers, der sich mit Luxus-Gegenständen erkennbar machen will.

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Fazit

Bei allen gesetzlichen Regeln und Vorschriften sollten sich Unternehmer bewusst machen, dass bei der Steuererklärung letztlich immer eine Einzelfallentscheidung vorgenommen wird. Wer hier gut argumentieren kann, wird auch ungewöhnlich teure Anschaffung absetzen können, an die man auf den ersten Blick vielleicht gar nicht gedacht hätte. Wer hier mit den Tricks und Kniffen des Steuerrechts vertraut ist, kann sich und seinem Unternehmen viele Abgaben sparen.

Über Miriam Pioch:

Miriam Pioch ist Gründerin und Geschäftsführerin der Steuerpreneure Deutschland. Mit ihrer Steuerkanzlei hat sie sich deutschlandweit auf die Steueroptimierung für inhabergeführte mittelständische Unternehmen und situierte Privatpersonen spezialisiert. Gemeinsam mit ihrem Team entwickelt sie individuelle Strategien für ihre Mandanten, die es ihnen ermöglichen, ihre Geschäfte rechtssicher und erfolgreich umzusetzen. Mehr Informationen dazu unter: https://steuerpreneure.de/

Pressekontakt:
Steuerpreneure Deutschland Steuerberatungsgesellschaft mbH
Vertreten durch: Miriam Pioch

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Email: service@steuerpreneure.de

Tags: BildRatgeberSteuernUnternehmen
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