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Brände in der Adventszeit: Welche Versicherung zahlt bei Schäden?

Von Redaktion
6. Dezember 2022
in Finanzen
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Brände in der Adventszeit: Welche Versicherung zahlt bei Schäden?
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München (ots) –

– Bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherung immer grobe Fahrlässigkeit einschließen
– Hausratversicherung inkl. Schutz bei grober Fahrlässigkeit ab 24 Euro im Jahr
– Wohngebäudeversicherung inkl. Schutz bei grober Fahrlässigkeit ab 90 Euro p. a.

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Vor Weihnachten steigt die Zahl der Wohnungsbrände jedes Jahr deutlich. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wurden den Versicherern 2021 in der Advents- und Weihnachtszeit rund 7.000 zusätzliche Wohnungsbrände gemeldet. Im Schnitt betrug die Schadenshöhe rund 3.700 Euro – nur 100 Euro unter dem Höchststand des Vorjahres.1)

Grund für viele Feuerschäden sind trockene Adventskränze mit Kerzen oder Weihnachtsbäume, die in Flammen aufgehen. Bei Brandschäden an Einrichtungsgegenständen (https://www.check24.de/hausratversicherung/brandschutz/) leistet eine Hausratversicherung (https://www.check24.de/hausratversicherung/). Beschädigt Feuer das Haus, ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung (https://www.check24.de/wohngebaeudeversicherung/) der Eigentümer*innen.

Allerdings zahlt eine Versicherung nicht in jedem Fall. Wer grob fahrlässig handelt und beispielsweise Kerzen längere Zeit unbeaufsichtigt brennen lässt, muss damit rechnen, dass die Versicherung Leistungen kürzt. Eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung kommt nur dann vollständig für den Schaden auf, wenn der Tarif grobe Fahrlässigkeit explizit einschließt.

Wohnung: Hausratversicherung inklusive Schutz bei grober Fahrlässigkeit ab 24 Euro im Jahr

„Ein unbeaufsichtigt brennender Adventskranz kann schnell zu einem Wohnungsbrand führen“, sagt Braulio Dario Rissi, Geschäftsführer Hausratversicherungen bei CHECK24. „Die Hausratversicherung kommt in diesem Fall nur für Schäden an den Einrichtungsgegenständen auf, wenn auch grobe Fahrlässigkeit versichert ist. In vielen Fällen kostet das kaum oder keinen Aufschlag, weswegen Verbraucher*innen Tarife vergleichen sollten.“

Eine Hausratversicherung, die grobe Fahrlässigkeit mitversichert, gibt es im Beispiel für eine Wohnung mit 50 Quadratmetern Wohnfläche bereits ab 24 Euro jährlich.2) Beim teuersten Anbieter kostet eine Versicherung mit vergleichbaren Leistungen 130 Euro im Jahr. Der günstigste Tarif bietet somit ein Sparpotenzial von rund 81 Prozent.

Wohngebäudeversicherung inklusive Schutz bei grober Fahrlässigkeit ab 90 Euro im Jahr

„Schäden am Haus wie z. B. an Türen, am Mauerwerk oder am Parkettboden, werden von der Wohngebäudeversicherung reguliert“, sagt André Boudon, Geschäftsführer Wohngebäudeversicherungen bei CHECK24. „Wie bei der Hausratversicherung sollte man auch hier unbedingt grobe Fahrlässigkeit einschließen, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.“

Für ein Reihenhaus mit 80 Quadratmetern Wohnfläche beispielsweise kostet die Wohngebäudeversicherung, die Schäden durch grobe Fahrlässigkeit abdeckt, im günstigsten Fall 90 Euro jährlich.3) Der Vergleich lohnt: Die teuerste Versicherung kostet 375 Euro im Jahr. Das bedeutet eine Ersparnis von 76 Prozent.

Service für Kund*innen: kostenlose Beratung und Vertragsverwaltung im Kundenkonto

Bei sämtlichen Fragen zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, etwa zum Leistungsumfang oder der Höhe der Versicherungssumme, helfen über 300 CHECK24-Versicherungsexpert*innen im persönlichen Beratungsgespräch per Telefon, Chat oder E-Mail. Zudem werden CHECK24-Kund*innen in vielen Serviceanliegen rund um die Uhr durch unseren Chatbot unterstützt. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen ihre Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Preis- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.

1)Quelle GDV: https://ots.de/w4bq5K [30.11.2022]

2)Wohnung: 50 qm Wohnfläche, Versicherungsnehmer: 30 Jahre (1.6.1992), kein öffentlicher Dienst, jährliche Zahlweise, Versicherungssumme 32.500 Euro, grobe Fahrlässigkeit, mit Überspannungsschäden durch Blitz (mind. zehn Prozent), 60487 Frankfurt a. M.

3)Reihenhaus: 80 qm Wohnfläche, Massiv-Bauweise (1 OG, harte Bedachung, ausgebaut, ohne Keller) Baujahr: 2013, jährliche Zahlweise, maximale Selbstbeteiligung 300 Euro, versicherte Gefahren: Feuer/Blitzschlag, Leitungswasser & Sturm/Hagel, ohne Elementarschutz, Versicherungsbeginn: 2023, 20359 Hamburg

Über CHECK24

CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige Hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 350 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 300 Autovermietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften, über 75 Pauschalreiseveranstaltern und Dienstleistern aus ca. 70 Kategorien das für sie passende Angebot. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung. Zur CHECK24 Gruppe gehört auch die C24 Bank. CHECK24 hat seinen Hauptsitz in München und ist an 18 weiteren Standorten in Deutschland vertreten.

CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

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Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.

Pressekontakt:
Edgar Kirk, Public Relations Manager,
Tel. +49 89 2000 47 1175, edgar.kirk@check24.de Daniel Friedheim, Director Public Relations,
Tel. +49 89 2000 47 1170, daniel.friedheim@check24.de
Original-Content von: CHECK24 GmbH, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

Tags: BildVerbraucherVersicherung
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